Vakanzen in den Kommissionen

Quelle: Angelica Liv

Die Gremienarbeit an der Universität der Künste Berlin (UdK Berlin) basiert auf dem Prinzip der akademischen Selbstverwaltung und spielt eine zentrale Rolle bei der Gestaltung und Steuerung der universitären Prozesse. Die verschiedenen Gremien und Kommissionen auf zentraler und dezentraler Ebene stellen eine wichtige Plattform für die Mitbestimmung und Mitgestaltung dar. Sie ermöglichen es den Mitgliedern der UdK Berlin aktiv an Entscheidungsprozessen teilzunehmen, Themen zu diskutieren und an der Entwicklung der Universität mitzuwirken. Durch die demokratische Struktur wird sichergestellt, dass die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt werden und die UdK Berlin ihre Aufgaben im Sinne ihrer Mitglieder effektiv erfüllen kann.

Freie Sitze

Liebe Mitglieder der Universität der Künste Berlin,

wir freuen uns auf Sie! In den Kommissionen des Akademischen Senats, den gemeinsamen Kommissionen und im Zentralen Wahlvorstand der UdK Berlin gibt es offene Positionen.

Da die Gremien in der Regel öffentlich tagen, können Sie gern als Gast an den Sitzungen teilnehmen und so einen ersten Einblick erhalten.

Bei Fragen wenden Sie sich gern an die Mitarbeiter*innen in den Geschäftsstellen.

Gremium

Freie Sitze

Mitglieder

Freie Sitze

stellv. Mitglieder

Amtszeit

Weg ins Gremium

und Kontakt

Zentraler Wahlvorstand (ZWV)

--

 

2 X Gruppe 1

1 X Gruppe 2

2 X Gruppe 3

1. Oktober 2024 – 30. September 2026

(Gr. 1, 2 und 4)

1. Oktober 2025 – 30. September 2026 (Gr. 3)

  • Mitgliedschaft durch Benennung im AS
  • Benennung jederzeit möglich
  • Kontakt über die zugehörige Geschäftsstelle

Kommission für Evaluation

1 X Gruppe 1 (Mitglied aus der Fak. BK)

 --

14. Februar 2024 bis 13. Februar 2026

  • Mitgliedschaft durch Benennung im AS
  • Benennung jederzeit möglich
  • Kontakt über die zugehörige Geschäftsstelle

Ständige Kommission für das Bibliothekswesen (BWK)

1 X Gruppe 2

1 X Gruppe 1

2 X Gruppe 2

November 2025 – Oktober 2027

  • Mitgliedschaft durch Benennung im AS
  • Benennung jederzeit möglich
  • Kontakt über die zugehörige Geschäftsstelle

Ständige Kommission für Chancengleichheit (KfC)

  --

1 X Gruppe 1

1 X Gruppe 3

November 2025 – Oktober 2027

  • Mitgliedschaft durch Benennung im AS
  • Benennung jederzeit möglich
  • Kontakt über die zugehörige Geschäftsstelle

Ständige Kommission für Studium und Entwicklungsplanung (SEK)

2 X Gruppe 2

2 X Gruppe 3

4 X Gruppe 1

4 X Gruppe 2

3 X Gruppe 3

 

November 2025 – Oktober 2027

  • Mitgliedschaft durch Benennung im AS
  • Benennung jederzeit möglich
  • Kontakt über die zugehörige Geschäftsstelle

Nicht-ständige Gemeinsame Kommission für Klimagerechtigkeit & Nachhaltigkeit (KKN)

1 X Gruppe 2

2 X Gruppe 1

1 X Gruppe 2

1. April 2025 – 31. März 2027

  • Mitgliedschaft durch Benennung im AS
  • Benennung jederzeit möglich
  • Kontakt über die zugehörige Geschäftsstelle

Ständige Kommission für künstlerische und wissenschaftliche Vorhaben (KKWV)

1 X Gruppe 1

 

1 X Gruppe 1

1 X Gruppe 2

1 X Gruppe 3

 

November 2025 – Oktober 2027

  • Mitgliedschaft durch Benennung im AS
  • Benennung jederzeit möglich
  • Kontakt über die zugehörige Geschäftsstelle

Gemeinsame Kommission mit Entscheidungsbefugnis Berlin Centre for Advanced Studies in Arts and Sciences (GK BAS)

1 X Gruppe 3

1 X Gruppe 3

1. Oktober 2025 - 31. März 2026 sowie sich anschließende 2-jährige Amtszeit

  • Mitgliedschaft durch Wahl im jeweiligen Fakultätsrat
  • Kontakt über die zugehörige Geschäftsstelle

Ständige Gemeinsame Kommission mit Entscheidungsbefugnis für das Studium Generale

 

2 X Gruppe 1 (Mitglied Dekanat Fak. BK, Mitglied Fak. Mu - Wissenschaft)

4 X Gruppe 1 (je 1 Mitglied Wissenschaft aus Fak. Ge und Fak. Mu; je ein Mitglied aus Fak. DK und HZT)

1 X Grupe 2 (Mitglied aus der Fak. BK)

1 X Gruppe 4 (Mitglied aus Fak. DK)

1.Oktober 2025 - 30. September 2026

  • Mitgliedschaft durch Wahl im jeweiligen Fakultätsrat
  • Kontakt über die zugehörige Geschäftsstelle

FAQ - Engagement in den Gremien

  • An der UdK Berlin gibt es zentrale und dezentrale Gremien und Kommissionen in denen Sie sich engagieren können.

    In den zentralen Gremien und Kommissionen, beispielsweise im Akademischen Senat, sind Personen aus den unterschiedlichen Fakultäten und Zentralinstituten oder Hochschulübergreifenden Zentren (HZT / JIB) sowie aus der zentralen Universitätsverwaltung als gewählte Vertreter*innen ihrer Mitgliedergruppe vertreten.

    In den dezentralen Bereichen wie in den vier Fakultäten, dem Zentralinstitut für Weiterbildung und Transfer (ZIWT) und den hochschulübergreifenden Zentren, wie dem Hochschulübergreifenden Zentrum für Tanz (HZT) und dem Jazz Institut Berlin (JIB) erfolgt die Gremienarbeit in den jeweiligen Fakultäts- und Institutsräten.

    Die Zusammensetzung der Gremien durch die Mitgliedergruppen ist im Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) und in der Grundordnung der UdK Berlin festgelegt.

  • In den Gremien der akademischen Selbstverwaltung sind in der Regel alle Mitgliedergruppen vertreten. Die vier Mitgliedergruppen gemäß Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) sind: 

    • Gruppe 1: Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen (Professoren und Professorinnen, Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen), Gastprofessoren und Gastprofessorinnen
    • Gruppe 2: akademische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Lehrkräfte für besondere Aufgaben, Lehrbeauftragte und gastweise tätige Lehrkräfte, soweit diese nicht der Gruppe nach Nummer 1 zugeordnet sind) („Mittelbau“)
    • Gruppe 3: eingeschriebene Studierende, Doktoranden und Doktorandinnen
    • Gruppe 4: Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für Technik, Service und Verwaltung, soweit sie keiner Gruppe gemäß Nummern 1 bis 3 angehören

    Für die Gruppenzugehörigkeit von Mitgliedern, die mehreren Gruppen angehören können, ist das Beschäftigungsverhältnis, im Übrigen die Entscheidung des betroffenen Mitglieds maßgebend. Studierende gehören auch dann der Gruppe gemäß Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 an, wenn sie zu der Hochschule in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. (Quelle: § 45 Abs. 4 (2) BerlHG)

  • Die Mitgliedschaft in Gremien erfolgt entweder durch ein Wahlverfahren oder durch eine Benennung im Akademischen Senat bzw. in den jeweiligen Fakultätsräten.

    Gremien, die durch Wahlen gebildet werden sind zum Beispiel AS, EAS, Fakultätsräte, Institutsräte oder auch das Studierendenparlament. In geheimer Wahl werden alle Vertreter*innen der Mitgliedergruppe von den Angehörigen dieser Mitgliedergruppe gewählt. Aktiv wahlberechtigt sind alle Mitglieder der UdK Berlin.

    Die Benennung von neuen Mitgliedern der Gremien wie z. B. der Kommissionen des Akademischen Senats findet im Akademischen Senat statt.

  • Die Amtszeit der Gremien beträgt in der Regel zwei Jahre. In einigen Gremien, bspw. im Zentralen Wahlvorstand, beträgt die Amtszeit der studentischen Mitglieder ein Jahr.

  • Studentische Mitglieder bzw. deren Stellvertretung, das beratende Mitglied des AStA bzw. dessen Stellvertretung und nebenberufliche Lehrkräfte, die als stimmberechtigte bzw. beratende Mitglieder an der Sitzung teilnehmen, erhalten für die in § 2 Abs. 1 genannten Gremien der Hochschulsitzungsgeldverordnung (HSigVO) Sitzungsgeld.

    Für beschäftigte Mitglieder aus Technik, Service und Verwaltung ist die Teilnahme an den Sitzungen Dienstzeit. 

  • Für die Gruppe der Studierenden ist die Mitarbeit u. a. auch deshalb attraktiv, weil Universität, Studium und Lehre aktiv mitgestaltet werden können und Erfahrungen in der Gremienarbeit im Speziellen gesammelt werden können. Darüber hinaus kann in den zentralen Gremien und Kommissionen ein interdisziplinärerer Einblick über die UdK Berlin als Gesamtheit gewonnen werden.

    Für die Teilnahme an Sitzungen wird Sitzungsgeld gezahlt und die nachgewiesene Mitwirkung in Hochschulgremien gilt als anerkannter Grund zur möglichen Verlängerung der BaFöG-Höchstförderungsdauer.

  • Sofern eine Kommission keine eigene Geschäftsordnung besitzt, ist die Geschäftsordnung des Akademischen Senats der UdK Berlin die Grundlage und enthält alle Regelungen zur Sitzungsordnung und zum Sitzungsablauf. Hier finden Sie die vollständige Geschäftsordnung des AS.

  • Bitte melden Sie sich bei Interesse oder bei Fragen entweder bei dem*der Vorsitzenden oder bei der*dem Mitarbeiter*in in der Geschäftsstelle des Gremiums.

    Hier gelangen Sie zur Übersichtsseite der zentralen Gremien und Kommissionen, dort erhalten Sie den Kontakt zur jeweiligen Geschäftsstelle.

    Zu den dezentralen Gremien wie Fakultätsräte und Institutsräte erhalten Sie Informationen in den Fakultäten und Zentren: