Zentraler Wahlvorstand
Der Zentrale Wahlvorstand (ZWV) ist verantwortlich für die Gremienwahlen und die Wahlen zum Präsidium.
Im Wintersemester 2026/2027 finden die öffentlichen Anhörungen und die Wahl eines*einer weiteren Vizepräsidenten*Vizepräsidentin der UdK Berlin und die Wahl des*der studentischen Vizepräsidenten*Vizepräsidentin in einer Sitzung des Erweiterten Akademischen Senats statt.
Nähere Informationen finden Sie in der Wahlbekanntmachung und untenstehend auf dieser Seite.
Wählbar sind alle Mitglieder der UdK Berlin.
Vorschlagsberechtigt ist der Präsident, das Kuratorium und der Akademische Senat. Der Wahlvorschlag des Akademischen Senats hat die Vorschläge zu berücksichtigen, die von mindestens einem Drittel seiner Mitglieder unterstützt werden.
Wahlberechtigt sind die Mitglieder des Erweiterten Akademischen Senats. Die öffentlichen Anhörungen und die Wahl sind für den 9. Dezember 2026 im Georg-Neumann-Saal, Jazz Instiut Berlin, geplant.
Ein Schaubild zum Ablauf des Wahlverfahrens finden Sie hier. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Wahlbekanntmachung.
Wählbar sind Studierende, die seit mindestens einem Jahr an der UdK Berlin studieren.
Vorschlagsberechtigt ist das Studierendenparlament, der Präsident, das Kuratorium und der Akademische Senat. Der Wahlvorschlag des Akademischen Senats hat die Vorschläge zu berücksichtigen, die von mindestens einem Drittel seiner Mitglieder unterstützt werden.
Wahlberechtigt sind die Mitglieder des Erweiterten Akademischen Senats. Die öffentlichen Anhörungen und die Wahl sind für den 9. Dezember 2026 im Georg-Neumann-Saal, Jazz Instiut Berlin, geplant.
Ein Schaubild zum Ablauf des Wahlverfahrens finden Sie hier. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Wahlbekanntmachung.
Diana Rothe
Referat für Studien- und Gremienangelegenheiten
Tel.: (030) 3185-2451
E-Mail: stud52@intra.udk-berlin.de
Dorina Hackmann
Referat für Studien- und Gremienangelegenheiten
Tel.: (030) 3185-2890
E-Mail: stud5@intra.udk-berlin.de
Der Zentrale Wahlvorstand (ZWV) ist verantwortlich für die Gremienwahlen und die Wahlen zum Präsidium.
Der Akademische Senat (AS) ist das Parlament der Hochschule unter dem Vorsitz des*der Präsidenten*in. Aufgaben sind Stellungnahmen und Beschlüsse zu sämtlichen Veränderungen struktureller und personeller Art.
Der Erweiterte Akademische wählt u.a. den*die Präsident*in und die beiden Vizepräsident*innen, beschließt die Grundordnung und erörtert den Rechenschaftsbericht des*der Präsident*in.
Das Kuratorium (KU) ist ein besonderes Organ des Zusammenwirkens von Hochschule, Staat und Gesellschaft. Ihm gehören sowohl externe Mitglieder als auch interne Mitglieder an.
Das Studiendenparlament entscheidet über grundsätzliche Angelegenheiten der Studierendenschaft