Studienaustausch im Ausland

Der Studienaustausch ermöglicht es Studierenden, neue Perspektiven kennenzulernen und die fachlichen Bezugspunkte zu erweitern. Er verschafft Einblicke in den Architekturdiskurs anderer Orte und in die Lehrformen anderer Institutionen.

Im Austauschsemester können Sie zu Gast an einer Hochschule im Ausland studieren und anschließend die dort erbrachten Leistungen für Ihr Curriculum an der UdK anerkennen lassen. So wird Ihr Studium durch einen Austausch nicht zwangsläufig verzögert.

  • Für Architekturstudierende im Bachelor ist ein Auslandsaufenthalt sowie ein Praktikumssemester in der Studienordnung verpflichtend vorgesehen. Entsprechende Nachweise müssen dem IPA vor der Anmeldung zur Abschlussarbeit vorgelegt werden. Es ist auch möglich, beides in Form eines Auslandspraktikums innerhalb eines Semesters zu absolvieren. Ebenso ist es möglich, sowohl einen Studienaustausch als auch ein Auslandspraktikum zu machen. Unter besonderen Umständen, wie zum Beispiel Krankheit oder Elternschaft, können sich Bachelor-Studierende von der Austauschpflicht befreien lassen.

    Für Master-Studierende besteht diese Pflicht nicht. Aus diesem Grund wird im internen Bewerbungsverfahren Bachelor-Studierenden Vorrang gewährt. Master-Studierende werden dennoch ausdrücklich zu einem Austausch ermutigt. Es gibt auch Austauschplätze, die speziell für sie reserviert sind.

  • Durch Austauschpartnerschaften können sich Studierende mit einem vereinfachten Verfahren an der Partnerhochschule für einen Austausch bewerben und werden dort von den Studiengebühren befreit. Die Austauschpartnerschaften sind jeweils im Rahmen eines Stipendienprogramms organisiert. 
    Hier finden Sie eine aktuelle Liste mit den Austauschplätzen für jedes Stipendienprogramm.
    Die Liste wird jedes Jahr zur Bewerbungsphase aktualisiert.

    Die UdK bietet drei Stipendienprogramme für den Studienaustausch an:

    • Erasmus+ Austauschstipendium der EU, sowie Island, Norwegen und Türkei

    Die drei Programme bringen jeweils unterschiedliche Konditionen und Verpflichtungen mit sich. Beachten Sie bei der Wahl ihres Austauschzieles also auch die finanziellen und administrativen Aspekte. Genaueres erfahren Sie unter den einzelnen Links.

    Das interne Bewerbungsverfahren für die Austauschplätze ist bei allen Programmen gleich. Während des Austauschs über eines der drei Programme werden Sie von dem International Office der UdK betreut.

  • Auch außerhalb der Partnerschaften der UdK gibt es die Möglichkeit, ein oder zwei Semester im Ausland zu studieren. Die ist aber mit einem deutlich höheren Aufwand oder auch Kosten verbunden. Das International Office bietet hier einige Informationen dazu. Es betreut den selbstorganisierten Austausch allerdings nicht.

Bewerbung

Detaillierte Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie beim International Office.
Dieser Abschnitt informiert zusätzlich über studiengangsspezifische Aspekte der Bewerbung. 

Architekturstudierende müssen sich für die Bewerbung auf Moodle im Kurs 'Study Abroad' einschreiben. Sie finden dort auch weitere nützliche Informationen, wie zum Beispiel Erfahrungsberichte von Studierenden aus vergangen Austauschsemestern.

  • Die Bewerbung um einen Austauschplatz erfolgt in einem zweistufigen Verfahren:

    1. eine interne Bewerbung um eine Nominierung durch die UdK

    2. eine externe Bewerbung bei der Partnerhochschule

    In der ersten, internen Bewerbung können bis zu drei Wünschplätze als Rangliste angeben werden. Die Austauschkoordination entscheidet dann unter allen Bewerbenden die interne Platzverteilung und gibt bis Anfang Februar die Nominierungsliste bekannt. 

    In der zweiten Stufe können sich die nominierten Studierenden bei der Partnerhochschule um den Austauschplatz, für den sie nominiert wurden, bewerben. Die Partnerhochschule entscheidet dann über die Zulassung zum Studienaustausch.

     

  • Am Austauschprogramm können alle in Vollzeit oder Teilzeit immatrikulierten Studierenden der UdK Berlin teilnehmen, unabhängig von Alter, Nationalität und Herkunftsland. 

    Bachelor-Studierende können sich ab dem 3. Fachsemester bewerben und ab dem 5. Fachsemester einen Studienaustausch antreten. Masterstudierende können sich ab dem 1. Semester bewerben.
    Nach Absolvieren der Abschlussprüfung ist kein Studienaustausch mehr möglich. Aufgrund der Kürzungen können Bewerbungen von Studierenden, die bereits einen Austausch über die UdK gemacht haben, derzeit nicht berücksichtigt werden.

    Bitte beachten Sie ggf. die besonderen Anforderungen der einzelnen Partnerhochschulen. Diese sind jeweils in der Ausschreibung der Austauschplätze notiert.

    Für einige Austauschplätze werden bestimmte Sprachkenntnisse, teilweise mit Nachweis gefordert.

    1. Für die interne Bewerbung werden jegliche Sprachnachweise akzeptiert, neben Zertifikaten und Schulzeugnissen auch Quittungen von Kursbuchungen oder Screenshots aus Lern-Apps. Die Nachweise werden jeweils nach ihrer Aussagekraft gewertet. 
    2. Bei der externen Bewerbung an der Partnerhochschule sind die jeweils angegeben Nachweisformen verpflichtend. 
  • Für den Bewerbungsprozess werden zwei Plattformen benutzt: MoveOn und Moodle.

    Als erstes müssen Sie sich auf MoveOn für die Bewerbung registrieren. Dort geben Sie Ihre Kenndaten sowie ihre Platzwünsche an. Den dort generierten Erfassungsbogen sollten Sie unbedingt speichern.

    Als nächstes müssen alle Unterlagen auf Moodle hochgeladen werden:

    • der Erfassungsbogen aus MoveOn
    • ein Lebenslauf
    • ein Motivationsschreiben
    • ein Portfolio
    • falls vorhanden, auch Nachweise über Sprachkenntnisse

     

    Alle Unterlagen müssen digital über Moodle eingereicht werden. Sie dürfen 8 MB nicht überschreiten und müssen fristgerecht vorliegen. Bewerbungen per E-Mail werden nicht berücksichtigt.

    Die interne Bewerbungsphase ist einmal jährlich jeweils für das Winter- und Sommersemester des darauffolgenden Studienjahres. Sie beginnt im Dezember und endet in der ersten Januarwoche. Die genaue Bewerbungsfrist wird vom International Office bekannt gegeben.

    Für die zweite, externe Bewerbung werden die Fristen von den Partnerhochschulen gesetzt. Sie können sich dazu auf deren Webseiten informieren.

  • Intern werden die Austauschplätze in getrennten Prioritätsgruppen und in mehreren Runden verteilt. Ziel der Vorgehensweise ist es:

    • insgesamt möglichst viele Studierende für einen Austauschplatz zu nominieren
    • sicherzustellen, dass Bachelor-Studierende ihre Austauschpflicht erfüllen können
    • so weit es geht einen Austausch am Erstwunschplatz zu ermöglichen

     

    Die eingegangenen Bewerbungen werden zunächst auf Vollständigkeit geprüft und anschließend in folgende Prioritätsgruppen unterteilt:

    1. Priorität: BA-Studierende im 7. FS (o. höherem), die noch keinen Austausch gemacht haben

    2. Priorität: BA-Studierende im 5. FS, die noch keinen Austausch gemacht haben

    3. Priorität: BA-Studierende im 3. FS, die noch keinen Austausch gemacht haben

    4. Priorität: MA-Studierende, die noch keinen Austausch gemacht haben

     

    Begonnen mit der 1. Prioritätsgruppe werden für jeden Wunschplatz die Bewerbungen aus der Gruppe untereinander verglichen. Dabei werden folgende Kriterien herangezogen: 

    • Wunschrang des Austauschziels (Erst-, Zweit- oder Drittwunsch)
    • Sprachkenntnisse (Eigenangabe und eingereichte Nachweise)
    • Lebenslauf und Engagement
    • Aussagekraft des Motivationsschreibens
    • Qualität des Portfolios

     

    Jeder Austauschplatz wird der aussagekräftigsten Bewerbung aus der Gruppe zugeteilt. Die übrigen Austauschplätze werden in der nächsten Prioritätsgruppe verteilt. So wird nacheinander in allen Prioritätsgruppen vorgegangen, bis jede Bewerbung betrachtet wurde.

    Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Schritte der Platzverteilung findet sich im Moodle-Kurs 'Study Abroad'.

    Seit dem Studienjahr 2026/27 können aufgrund der Kürzungen insgesamt nur 45 Architekturstudierende pro Jahr für einen Austausch nominiert werden.

  • Die Nominierungen werden bis Anfang Februar bekannt gegeben. Es werden nur so viele Studierende an den Partnerhochschule nominiert, wie viele Plätze verfügbar und ausgeschrieben sind. Außerdem können aufgrund der Kürzungen pro Studienjahr maximal 45 Studierende für einen Austausch nominiert werden. Die Begrenzung gilt seit dem Austauschjahr 2026/27. 

    Sie werden für einen konkreten Austauschplatz nominiert und können sich im nächsten Schritt nur für diesen bewerben. Sofern nicht durch die Partnerhochschule vorbestimmt, können Sie entscheiden, ob Sie den Studienaustausch in Winter- oder Sommersemester machen.

    Nach der internen Platzverteilung werden die Nominierungen an das International Office weitergegeben. Es übernimmt ab hier die Betreuung des Studienaustauschs und informiert Sie über die nächsten Schritte. Falls es Ihrerseits zu Änderungen oder einem Rückzug der Bewerbung kommt, geben Sie bitte umgehend dem International Office Bescheid.

    Die Fristen für die externe Bewerbung an der Partnerhochschule sind sehr unterschiedlich. Informieren Sie sich dafür auf der Webseite der jeweiligen Hochschule.

Learning Agreement – vor dem Studienaustausch

Das Learning Agreement (LA) ist wesentlicher Bestandteil des Erasmus+ sowie des SEMP-Stipendiums. Es handelt sich dabei um einen Vertrag zwischen Ihnen, der UdK und der Partnerhochschule. Er muss vor Beginn des Austauschs erstellt werden und dient der Zusicherung, dass im Austausch erbrachte Kursleistungen anerkannt und in das Studium an der UdK integriert werden können. Im Learning Agreement listen Sie Ihre Auswahl an Kursen auf, die Sie im Austausch absolvieren möchten. Die Auswahl muss anschließen von der UdK Austauschkoordination sowie dem zuständigen Austauschbüro der Partnerhochschule genehmigt werden.

  • Für das Learning Agreement müssen zwei Kurs-Listen vorbereitet werden. In der ersten Liste notieren Sie die Kurse der Partnerhochschule, die Sie belegen möchten. In der zweiten Liste notieren Sie die UdK-Kurse, die sie damit ersetzen möchten. Die beiden Listen sollten inhaltlich aufeinander abgestimmt sein.
    Die ausgewählten UdK-Kurse dürfen dabei nicht bereits absolviert sein. Orientieren Sie sich bitte am Studienplan und prüfen Sie nach, welche Kurse Sie noch offen haben.

    Gleichzeitig informieren Sie sich bitte darüber, welche Kurse an der Partnerhochschule für Ihr Austauschsemester angeboten werden. Nutzen Sie dafür die Webseite oder kontaktieren Sie das dortige Austauschbüro.

  • Bei der Kurswahl an der Partnerhochschule sollten Sie auch an die spätere Anerkennung an der UdK denken. Jeder Kurs, den Sie belegen, braucht ein Äquivalent an der UdK.

    Wenn Sie einen Kurs an der Partnerhochschule auswählen, überlegen Sie sich, welchem Modul Ihres UdK-Curriculums er angerechnet werden kann. Achten Sie darauf, dass die Kurse im Inhalt und Leistungsumfang (ECTS) vergleichbar sind. Wenn Sie sich unsicher sind, ob sich ein Kurs für ein bestimmtes Modul an der UdK eignet, können Sie das auch vorab mit dem zuständigen Fachgebiet besprechen und ggf. die bestimmten Anforderungen an den Kurs klären.
    Das soll jedoch nicht bedeuten, dass sie nur deckungsgleiche Kurse im Austausch belegen dürfen. Seien Sie ermutigt, das spezifische Kursangebot der Partnerhochschule auszunutzen. Kursthemen, die außerhalb der typischen Pflichtfächer liegen, können auch als Wahlfach oder Studium Generale anerkannt werden.

    An manchen Partnerhochschulen sind die Kurse anders mit ECTS gewichtet. Beispielsweise kann es für Entwurfsprojekte weniger und für Theorieseminare mehr ECTS geben als an der UdK. In diesem Fall sollten Sie darauf achten, dass die ECTS-Summe der belegten Kurse und der UdK-Äquivalente ungefähr ausgeglichen sind. 

    Insgesamt sollten etwa 30 ECTS im Austauschsemster belegt werden. 

  • Das Learning Agreement wird als Online-Formular über MoveOn erstellt. Es empfiehlt sich aber, die Kurslisten zuerst selbst zu notieren, per E-Mail mit der Austauschkoordination und ggf. den Lehrpersonen zu besprechen und die Kurswahl erst nach Zustimmung von allen in das MoveOn-Formular zu übertragen. Korrekturen im Online-Formular können nämlich etwas umständlich sein und den Prozess verzögern. 

    Die Frist für das Learning Agreement ist abhängig vom Semesterbeginn an der Partnerhochschule. Eine erste Version muss aber unbedingt vor Beginn des Studienaustauschs eingetragen und genehmigt sein. Erst nach Eingang des genehmigten Learning Agreements wird die erste Stipendienrate ausgezahlt.

  • Sollten sich die Kurse, die Sie zu Semesterbeginn an der Partnerhochschule belegen, von den Kursen, die Sie zuvor im Learning Agreement angegeben haben, unterscheiden, ist es grundsätzlich kein Problem. Es kommt häufig vor, dass Kurse nicht wie geplant verfügbar sind, terminlich kollidieren oder sich Studierende vor Ort einfach umentscheiden.

    Es ist aber wichtig, diese Änderungen möglichst schnell im Learning Agreement zu dokumentieren. Die neue Kurswahl sollte zunächst ebenfalls mit den Austauschkoordinationen der UdK und der Partnerhochschule besprochen werden und weiterhin alle Anforderungen erfüllen. Nach Beginn des Austauschsemesters haben Sie 5 Wochen Zeit, Änderungen im Online Learning Agreement vorzunehmen. 

Leistungsanerkennung – nach dem Studienaustausch

Ziel der Austauschstipendien ist es, Studienvorhaben im Ausland zu fördern, die für das eigene Studium bereichernd sind. Daher ist die Anerkennung der im Austausch erbrachten Leistungen ein wichtiger letzter Schritt zum Abschluss des Studienaustauschs.

Für die Anerkennung müssen jeweils der Inhalt und Leistungsumfang der im Austausch absolvierten Kurse geprüft werden. Als Nachweis des Bestehens und der Kursnoten brauchen Sie unbedingt ein Transcript of Records, das Sie am Ende des Austauschsemesters von der Partnerhochschule erhalten.

  • Für die Anerkennung von Pflichtkursen, wie z. B. Kunst- und Kulturwissenschaft oder Geschichte und Theorie der Architektur, kontaktieren Sie bitte das jeweilige Fachgebiet. Es wird dann prüfen, ob der Kurs den Anforderungen zur Anerkennung entspricht. Dafür sollten Sie in der Regel eine Kursbeschreibung und Inhaltsübersicht vorbereiten. Diese reichen Sie dann zusammen mit dem Transcript of Records und den Abgabeleistungen aus den Kurs (z. B. Hausarbeiten oder Referate) beim Fachgebiet ein. Von dem Fachgebiet erfahren Sie dann, ob weitere Unterlagen nötig sind und wie die Anerkennung weiter abläuft.

  • Für die Anerkennung von Fächern, die zu keinem bestimmten Fachgebiet gehören, wie Entwürfe oder Wahlfächer, ist der Prüfungsausschuss Architektur zuständig. Zwei mal pro Semester gibt es einen Termin, bei dem Sie Ihre Leistungen aus dem Austausch in Person vorstellen können. Der Prüfungsausschuss beurteilt dann die Anerkennung und rechnet die Note um.

    Die genauen Termine sowie weitere Informationen finden Sie hier.

  • Wenn Sie einen Kurs als Studium Generale anerkennen lassen möchten, kontaktieren Sie bitte direkt das Büro des Studium Generale.
    Beachten Sie, dass für das Studium Generale nur interdisziplinäre Kurse oder Kursinhalte außerhalb der Architektur anerkannt werden.
    Beachten Sie auch, dass allgemeine Sprachkurse nicht als Studium Generale anerkannt werden. Spezifische themengebundene Sprachkurse können aber eine Ausnahme sein.

    Mehr Informationen finden Sie hier.