Für Architekturstudierende im Bachelor ist ein Auslandsaufenthalt sowie ein Praktikumssemester in der Studienordnung verpflichtend vorgesehen. Entsprechende Nachweise müssen dem IPA vor der Anmeldung zur Abschlussarbeit vorgelegt werden. Es ist auch möglich, beides in Form eines Auslandspraktikums innerhalb eines Semesters zu absolvieren. Ebenso ist es möglich, sowohl einen Studienaustausch als auch ein Auslandspraktikum zu machen. Unter besonderen Umständen, wie zum Beispiel Krankheit oder Elternschaft, können sich Bachelor-Studierende von der Austauschpflicht befreien lassen.
Für Master-Studierende besteht diese Pflicht nicht. Aus diesem Grund wird im internen Bewerbungsverfahren Bachelor-Studierenden Vorrang gewährt. Master-Studierende werden dennoch ausdrücklich zu einem Austausch ermutigt. Es gibt auch Austauschplätze, die speziell für sie reserviert sind.