Studien- und Prüfungsordnung
Studienordnungen:
Die UdK Berlin hat in der Studienordnung für den Q-Master (neu ab 1. März 2022) im Fach »Lehramt Bildender Kunst an ISS/Gym« die Rahmenbedingungen und Regelungen für ein ordnungsgemäßes Studium festgelegt. Anhand der Studienordnung können die Studierenden ihr Studium planen und Stundenpläne für jedes Semester erstellen und ersehen welche Leistungspunkte in welchem Modul erworben werden können.
Prüfungsordnungen:
Die Prüfungsordnung legt die Rahmenbedingungen für eine Prüfung an einer Hochschule fest. Sie ist rechtsverbindlich. Hier finden Sie unter anderem Informationen über die Zugangsvoraussetzungen, die Regelstudienzeit, die Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen, Prüfungsleistungen sowie Einstufung in höhere Fachsemester, den Prüfungsablauf oder die Prüfungstermine und Anmeldefristen.
Neue Studien- und Prüfungsordnung:
Seit dem 01.03.2022 gibt es eine neue Studienordnung für den Q-Master »Lehramt Bildende Kunst«. Studierende, die zu diesem Zeitpunkt bereits Leistungen nach der alten Ordnung erbracht haben, können ihr Studium nach den bisher geltenden Regelungen abschließen oder in die neue Ordnung wechseln. Für den Wechsel in die neue Studienordnung, wenden Sie sich bitte an Juliane Goerdten.
In der neuen Ordnung studieren Sie 96 Leistungspunkte (LP) im Fach Bildende Kunst und 26 LP im Bereich Erziehungswissenschaften.
Sollten Sie in der alten Ordnung bleiben, studieren Sie im Fach Bildende Kunst 83 LP und im Bereich Erziehungswissenschaft und Deutsch als Zweitsprache/Sprachbildung, Module im Umfang von 37 LP.
Exemplarischer Studienverlaufsplan
Ein exemplarischer Studienverlaufsplan ist ein tabellarisches Schema, das zeigt, in welchem Semester Sie welche Module im Idealfall absolvieren. Abweichungen sind nicht ungewöhnlich. Für Sie ist es wichtig einen Überblick zu haben, welche Module bereits absolviert wurden und welche noch fehlen. Wir stellen Ihnen hier verschiedene schematische Darstellungen als Download zur Verfügung.
Sie beginnen demnächst Ihr Praxissemester? Alle Informationen über Voraussetzungen, Anmeldung, Ablauf, organisatorische Regelungen und Begleitveranstaltungen erhalten Sie auf den Praktikumsbüro-Seiten des zfkl. Ebenso erhalten Sie dort alle, für das Praxissemester notwendigen Formulare sowie telefonische und persönliche Beratung.
Modulblätter sind eine Formularsammlung, in der Sie und die Sie betreuenden Lehrenden Ihre Studienleistungen dokumentieren. Sie stellen wichtige Dokumente dar, die Ihre Fortschritte im Studium zeigen und als Voraussetzung zur Anmeldung zu Abschlussprüfungen dienen.
Sie finden die Modulblätter für den Q-Masterstudiengang »Lehramt an Integrierten Sekundarschulen mit vertieftem Fach Bildende Kunst« im Formularcenter des Immatrikulations- und Prüfungsamts.
Immatrikulations- und Prüfungsamt (IPA)
Einsteinufer 43
10587 Berlin
Zuständige Mitarbeiterin für Quereinstiegsmaster Lehramt (Q-Master)
Juliane Goerdten
Raum 403 D
Telefon: 030 - 3185-2164
Sprechzeiten :
Dienstag 12:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag 9:30 - 12:30 Uhr
Anerkennung von Studienleistungen
Sollten Sie außerhalb der UdK erworbene Studienleistungen, Arbeitserfahrungen, Praktika oder Ähnliches als Studienleistungen anerkennen lassen wollen, können Sie dies in einem geordneten Verfahren prüfen lassen. Hier erfahren Sie mehr.
Aktuelle Besetzung
Die aktuelle Besetzung des Prüfungsausschusses für die Bildenden Künste, ist hier einzusehen.
Aufgaben
Der Prüfungsausschuss ist für alle Fragen im Zusammenhang mit Prüfungsordnungen zuständig und ist somit die entscheidende Instanz für alle prüfungsrelevanten Auslegungs- und Streitfragen. Der Prüfungsausschuss
- bestellt die Prüfer und Prüferinnen sowie Beisitzer und Beisitzerinnen
- legt die Prüfungstermine fest
- achtet darauf, dass die Prüfungsbestimmungen eingehalten werden und
- entscheidet über die Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen.
Näheres finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung unter §7.
Zusammensetzung
Der Prüfungsausschuss eines jeden Studienganges besteht aus fünf Mitgliedern und setzt sich wie folgt zusammen:
- drei Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer
- eine akademische Mitarbeiterin oder ein akademischer Mitarbeiter
- eine Studentin oder ein Student
Der Prüfungsausschuss wählt aus den professoralen Mitgliedern eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden. Der Prüfungsausschuss kann durch Beschluss Zuständigkeiten auf den Vorsitzenden oder die Vorsitzende übertragen. Näheres finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung unter §8.
Prüfungstermine, Anmeldefristen und Informationen zum Vorgehen bei der Anmeldung erhalten Sie hier.