
„Das Wissen der Künste“ im Open Access
Das erste große Open-Access-Projekt ist angelaufen! Mehr zur Umsetzung und zu den Beteiligten finden Sie hier.
Open Access ist ein Baustein von Open Science und bezeichnet eine digitale Publikationsform, die den freien Zugang zu wissenschaftlicher Information und zu Kulturgütern ohne rechtliche, technische oder finanzielle Barrieren ermöglicht.
Open Access stellt eine Erweiterung der öffentlich zugänglichen Information dar und bietet Ihnen viele Vorteile, unter anderem:
Eine umfassende Erklärung „Was bedeutet Open Access“ sowie eine detaillierte Erklärung der „Gründe und Vorbehalte“ finden Sie auf der Plattform open-access.net.
Andere Bausteine von Open Science sind unter anderem Open Data. Während sich die unten beschriebenen Wege des Open Access auf wissenschaftliche Publikationen beziehen, bieten Open Data die gleichen Vorteile für künstlerische Gegenstände. Die Infrastruktur hier ist allerdings noch in Aufbau.
Bitte beachten Sie auch unsere rechtlichen Hinweise.
Die Open-Access-Policy der UdK wurde am 04.12.2019 vom Akademischen Senat einstimmig verabschiedet und am 20.12.2019 im Anzeiger der Universität der Künste veröffentlicht. Die Begriffe rund um Open Access werden im Glossar erläutert.
Veröffentlichungen im Open Access sind auf verschiedenen Wegen möglich und so vielfältig wie die Publikationen selbst.
Die Wege für nicht auf Text basierende Veröffentlichungen befinden sich noch im Aufbau. Videos von UdK-Mitgliedern können über die Universitätsbibliothek auf dem TIB AV-Portal publiziert werden.
Für textbasierte Publikationen gelten die bereits etablierten Wege der Erst- und Zweitveröffentlichung. Die Universitätsbibliothek bietet UdK-Mitgliedern die Möglichkeit, den Dokumentenserver der Universität der Künste Berlin als institutionelles Repositorium für ihre Veröffentlichungen zu nutzen.
Als Erstveröffentlichung in einem Open-Access-Verlag oder einer Open-Access-Zeitschrift können Fachartikel in Zeitschriften, aber auch Monographien oder Sammelbände veröffentlicht werden. Die Qualitätssicherungsprozesse in Form von Peer- oder Editorial-Review-Verfahren entsprechen denen traditioneller Publikationen.
Open-Access-Publikationen unterscheiden sich von traditionellen Veröffentlichungen neben der freien Zugänglichkeit vor allem durch andere Finanzierungsmodelle. Bei anfallenden Publikationsgebühren wie z.B. die „article procession charges“, APCs, bei Publikationen in Open-Access-Zeitschriften oder aber bei Gebühren im Rahmen von Geschäftsmodellen für wissenschaftliche Bücher werden die Kosten in der Regel vollständig von der Institution der Publizierenden mit Hilfe von Publikationsfonds finanziert. An der UdK gibt es derzeit jedoch keinen Fonds zur Übernahme von Publikationskosten.
Als Zweitveröffentlichung bezeichnet man die erneute Veröffentlichung von einer schon in einem Verlag oder einer Zeitschrift erschienenen Publikation. Dies sollte auf institutionellen oder öffentlich getragenen disziplinären Dokumentenservern (sogenannten Repositorien) geschehen. Die Veröffentlichung erfolgt hier entweder zeitgleich oder zeitversetzt mit der Original-Publikation und unterliegt einer freien Lizenz, zum Beispiel einer Creative-Commons-Lizenz. Bevor eine Veröffentlichung erneut, und dann im Open Access, publiziert wird, müssen die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Es ist zu klären, ob Drittrechte, wie zum Beispiel für Fotos, Zitate oder Tonaufnahmen, zu beachten sind.
Open-Access-Publizieren bringt rechtliche Fragen mit sich. Die folgenden Hinweise sind hinsichtlich Richtigkeit und Vollständigkeit ohne Gewähr. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen keine Rechtsberatung anbieten können und dürfen.
Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen finden Sie in der Rubrik „Rechtsfragen“ auf open-access.net. Zu allgemeinen urheberrechtlichen Fragen können Sie sich auf der Plattform irights.info einen Überblick verschaffen. Sie finden dort auch weiterführende Hinweise zum Thema Open Access.
Im Wissensportal der Künste finden Sie weiterführende Literatur zu Rechtsfragen:
Entsprechend des Urheberrechtsgesetzes verfügen Urheber*innen über das Recht zur Verwertung ihrer Werke.
Sie können als Urheber*in Dritten einfache oder ausschließliche (d. h. exklusive) Nutzungsrechte einräumen. Bei der Übertragung von „einfachen“ Nutzungsrechten bleibt Ihnen die vollständige Nutzung Ihres Werkes weiterhin erlaubt und Sie können in der Folge auch anderen Dritten die Nutzung erlauben. Sie hätten damit also zum Beispiel die Möglichkeit zur Zweitveröffentlichung ihrer Publikation. Wenn Sie in einer Open-Access-Zeitschrift publizieren, sollten Sie möglichst nur einfache Nutzungsrechte an den Verlag abtreten. Verlage werden in aller Regel von Ihnen das ausschließliche, also exklusive Nutzungsrecht verlangen, wenn ein Werk veröffentlicht werden soll. Das kann auch für Repositorien-Betreiber*innen gelten. Die meisten Verlage geben, auf Verlangen, einige Rechte an die Autor*innen zurück. Oft handelt es sich um ein Recht auf Zweitveröffentlichung. Die Zweitveröffentlichung wird damit unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Diese Bedingungen sind von Verlag zu Verlag unterschiedlich eng gefasst.
Beim Abschluss eines Verlagsvertrags, in dem Sie ausschließliche Nutzungsrechte an den Verlag abtreten sollen, sollten Sie sich durch einen Anhang zum Vertrag das Recht zur Zweitveröffentlichung sichern.
Für nach dem 01.01.2014 veröffentlichte Werke gilt das Zweitveröffentlichungsrecht nach § 38 Abs. 4 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Es gibt Autor*innen unter sehr engen Voraussetzungen das unabdingbare Recht, ihre Beiträge über eine Zweitveröffentlichung im Open Access verfügbar zu machen.
Sie müssen jedoch drei Bedingungen erfüllen, um dieses Zweitveröffentlichungsrecht in Anspruch zu nehmen:
Darüber hinaus gibt es noch einige einschränkende Bestimmungen.
Weitere Informationen, auch zu den Optionen für vor dem 01.01.2014 veröffentlichte Werke, finden Sie hier.
Als Urheber*in von Open-Access-Publikationen können Sie für diese Open-Content-Lizenzen bestimmen. Ein gängiges Modell sind die standardisierten Lizenzverträge der gemeinnützigen Organisation Creative Commons (CC), mit denen Sie die Nutzungsrechte an Ihren Werken gezielt und in unterschiedlichen Stufen freigeben können. Es gibt sechs verschiedene Modelle: von einer sehr restriktiven Nutzung bis hin zur freien Nutzung und Bearbeitung. Wenn Sie Ihre Publikation im Open-Access veröffentlichen, gibt der Verlag oft eine bestimmte Open-Content-Lizenz vor. Bitte bedenken Sie, dass Creative-Commons-Lizenzen unwiderruflich erteilt werden. Wir empfehlen Ihnen, sich vorab umfassend zu informieren.
Weitere Informationen zu den Lizenzen und die Lizenzverträge selber finden Sie hier.
Die Universitätsbibliothek unterstützt die Angehörigen der UdK in Fragen und zu Möglichkeiten rund um das Open-Access-Publizieren. Kontaktieren Sie uns!
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen keine Rechtsberatung anbieten können und dürfen.
Quiz
Testen Sie Ihr Wissen in Sachen Open Access und Creative-Commons-Lizenzen!
Open Access in den Künsten (Keine Anmeldung erforderlich. Zugriff für mobile Endgeräte per Prezi-App empfohlen.)
Creative-Commons-Lizenzen in den Künsten (Keine Anmeldung erforderlich. Zugriff für mobile Endgeräte per Prezi-App empfohlen.)
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