Rechtliche Grundlagen
Im Folgenden finden Sie die rechtlichen Grundlagen der Gremien der akademischen Selbstverwaltung, darunter BerlHG, Grundordnung und Geschäftsordnungen.
Im Folgenden finden Sie die rechtlichen Grundlagen der Gremien der akademischen Selbstverwaltung, darunter BerlHG, Grundordnung und Geschäftsordnungen.
Der Hochschulrat ist ein besonderes Organ des Zusammenwirkens von Hochschule, Staat und Gesellschaft, ein externes Steuergremium der Hochschule zu Haushalts-, Struktur- und Personalfragen.
Der Akademische Senat ist das Parlament der Hochschule unter dem Vorsitz des/der Präsidenten/in. Aufgaben sind Stellungnahmen und Beschlüsse zu sämtlichen Veränderungen struktureller und personeller Art.
Zur Erledigung dringender Angelegenheiten setzt der Akademische Senat einen Ferienaussschuss. Dieser tagt bei Bedarf in den vorlesungsfreien Zeiten.
Der Erweiterte Akademische wählt den/die Präsidenten/in und die beiden Vizepräsidenten/innen, beschließt die Grundordnung und erörtert den Rechenschaftsbericht des/der Präsidenten/in.
Am 8. Juli 2020 fanden die Wahlen für die Position der Ersten Vizepräsidentin und für die Position der weiteren Vizepräsdentin an der UdK Berlin statt.
Hier finden Sie alle Informationen zur Nachwahl für die Gruppe 1 des EAS.
Die Ständige Kommission für das Bibliothekswesen (BWK) berät die Präsidentin bzw. den Präsidenten und den Akademischen Senat in allen die Bibliothek betreffenden Fragen.
Als ständige Kommission des Akademischen Senats berät die KfC den Akademischen Senat und die Universitätsleitung bei der Entwicklung universitätsinterner Strukturen zur Umsetzung von Chancengleichheit.
Die KKN berät und unterstützt die Gesamttransformation der UdK Berlin in eine klimagerechte und nachhaltige Kunstuniversität.
Laut Evaluationssatzung obliegt der Kommission für Evaluation die Einführung und Entwicklung des Qualitätssicherungs-Instrumentariums.
Die Kommission für künstlerische und wissenschaftliche Vorhaben (KKWV) ist eine gesetzlich vorgeschriebene ständige Kommission zur Beratung des Akademischen Senats und der Präsidentin bzw. des Präsidenten der UdK Berlin.
Die SEK berät den Akademischen Senat unter anderem in Angelegenheiten, die die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Studium betreffen.
Der Zentrale Wahlvorstand (ZWV) ist verantwortlich für die Gremienwahlen und die Wahlen zum Präsidium.
ist die übergreifende Interessenvertretung der Lehrkräftebildung in den künstlerischen, künstlerisch-wissenschaftlichen und wissenschaftlichen Fächern an der UdK Berlin.